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Streit um den Hühnermarkt – wenn Geflügel Konfessionen macht

Am Sankt-Veits-Tag (15. Juni) findet in Leipheim – einer zur Reichsstadt Ulm gehörenden Kleinstadt im Schwäbischen Donaumoos – die traditionelle Kirchweih zu Ehren des Namenspatrons der Pfarrkirche statt. Teil des Kirchweihfests ist ein Markt, der entweder ganz oder in Teilen ein Geflügelmarkt ist und offenbar im Innenraum der Kirche stattfindet. Bisher war das kein Problem. Doch im Jahr 1529 wird der Hühnermarkt zu einem Kristallisationspunkt religiöser Differenzierung.

Widerstand gegen den Kirchweihmarkt kommt vom evangelischen Pfarrer Jakob Ritiman. Der mutmaßliche Zwinglianer – erkennbar an seiner aggressiven Ablehnung der Realpräsenz und der Transsubstantiationslehre – ergreift im Frühjahr 1529 allgemein Maßnahmen zur, wie er betont, langsamen aber zielstrebigen Ausmerzung der “Missstände” in Leipheim. Dazu gehört unter anderem das Einstellen des Glockenläutens vor Feiertagen. Mit dieser Maßnahme beginnt der Pfarrer – symbolisch wichtig – am Vorabend von Fronleichnam. Dabei trifft er wiederum auf den Widerstand seines Messmers, der diese Sache beim Bürgermeister zur Anzeige bringt. Weiterhin versucht Ritiman, das Öffnen der “tafel” in der Kirche zu unterbinden – gemeint ist vermutlich ein Retabel, das z.B. Heiligenrepräsentationen enthalten haben könnte.

Das Auftreten und die Maßnahmen Ritimans erregen die Missbilligung des Bürgermeisters, der gemeinsam mit dem Gericht und dem Ulmischen Vogt den Pfarrer befragt, ermahnt und sich anschließend wegen der Folgenlosigkeit seines mahnenden Eingreifens in einem Beschwerdebrief an die Ratsherren von Ulm wendet. Auch Ritiman wendet sich an die Ratsherren. Für den Pfarrer ist der Leipheimer Bürgermeister “ain großer bäbstler”.

Durch die Suppliken (Stadtarchiv Ulm, A Ulmensien 279, fol. 51r-54r) sind wir über die Auseinandersetzungen in Leipheim aus dem Jahr 1529 informiert. Von diesen  ist die um den Hühnermarkt an Kirchweih besonders interessant. Denn daraus wird ein konfessioneller Distinktions- und Kristallisationspunkt.

Kirchweih in Schelle (Jan Brueghel d. Ä., 1614. Kunsthistorisches Museum Wien)

Bürgermeister und Gericht erklären in ihrer Eingabe , worum sich der Hühner-Streit genau dreht:

“Zum drytten hat auch der pfarrer yetz uff zukunftigen Sannt veitz aubent und tag ain jarmarckt die kyrchen zu beschliessen und darein nemalz gaun laussen wollenn. Wie wol er darvon gestanden ist und die kyrchen offen staun laussen will, so will er doch Sant Veitz pfleger nit zugebenn und gestattenn, das sy inder kyrchen nemalz mit Sant Veitz hayltumb bestraichen und von hänen oder anders ain nemen, wie dann von alther her gescheen sey… [Wir werden] im das nit gestatten und neuwerungen laussen machen.”

Was der altgäubige Bürgermeister hier präzise anprangert, ist ist die Veränderung eines offensichtlich wichtigen Bestandteils des Kirchweihmarkts. Demnach wollte der Pfarrer die sonst zu diesem Anlass offene Kirche abschließen und den Kirchenpflegern nicht erlauben, eine in der Quelle nicht ganz klare Praktik des Bestreichens mit oder durch die Veits-Reliquie vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Zudem wolle der Pfarrer nicht gestatten, dass die Pfleger, womöglich als traditionelle Vergütung für ihren Dienst, sich ein Huhn oder anderes Geflügel nehmen. Ritiman kann diesen Plan am Ende nicht durchsetzen, wahrscheinlich aufgrund des Drucks der Bevölkerung oder zumindest eines Teils.

Der evangelische Pfarrer rechtfertigt das Vorhaben in seinem Brief an den Ulmer Rat:

“It[e]m ich hab auch mitt meinem meßmar verschafft, das er uff Sant Veittz tag die kierchen vor unnd nach, so man das wort gottes geprediget hatt, zuschliessen sol. Dann ich wöll nitt haben, das man furterhin mer ain hunermarck[t] da uffricht und also uß dem huß des herren ain kauffhuß mach…” Dass  er dies nun doch zugelassen hat, beschwere sein Gewissen “größlich”.

Bäuerin mit Henne und Glucke, in: Buch der Natur. Lauber-Werkstatt, Hagenau, 1442-48.

Ritiman fokussiert sich ganz auf den Hühnermarkt in der Kirche, den er hier explizit benennt. Bürgermeister und Gericht erwähnten die Präsenz von Hühnern nur in Bezug auf die Pfleger, denen ein Huhn am St.-Veits-Tag zustehe. Die alte Praktik mit der Reliquie erwähnt wiederum Ritiman nicht, vielleicht weil sie selbstverständlicher Bestandteil des Hühnermarkts ist, vielleicht weil der Hühnermarkt in dem Gotteshaus in den Augen der zusehends evangelisch orientierten Ulmer Ratsherren besonders skandalös wirken könnte.

Kirchweihfeste mit ihren Märkten und Festivitäten zu regulieren (oder zu versuchen, sie ganz abzuschaffen) war allgemein schnell ein Ziel reformatorischer Pfarrer und Obrigkeiten. In diesem Zusammenhang geht der Leipheimer Seelsorger gegen zwei Aspekte vor, die ihm ein besonderer Dorn im Auge sein müssen.

Das Geflügel in der Kirche, zusammen mit der Heiligenfrömmigkeit, gerät nun also in den Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um die Religionskultur in der Gemeinde. Schon bei anderen Gelegenheiten haben sich Risse und punktuell divergierende Lagerbildungen in Leipheim gezeigt. Als Ritiman wie berichtet das Glockenläuten vor Feiertagen abschafft, kommt es zu Murren und Widerstand der Päpstlichen.

Der Geflügelmarkt in der Pfarrkirche zu Kirchweih provoziert erneut unterschiedliche Haltungen. Der Pfarrer und mit ihm wohl der eher evangelische Teil der Gemeinde, sind gegen diese alten Praktiken. Der Bürgemeister und das Gericht wollen, womöglich stellvertretend für andere Gemeindemitglieder, von diesem alten Brauch hingegen nicht ablassen.

So wird die Haltung zu einem Geflügelmarkt in der Kirche zu einem Moment, in dem in der oberschwäbischen Kleinstadt grundsätzlichere religiöse Haltungen und Zugehörigkeiten sichtbar und verstärkt werden. Der Raum des sozial-religiös Möglichen soll deshalb durch den Ulmer Rat neu bestimmt werden. Und bis dahin macht Geflügel Konfessionen.

 

WikiDrucke für das 16. Jahrhundert

Hinter diesem Link verbirgt sich ein neues und, wie mir scheint, durchaus interessantes Projekt. Es handelt sich um ein Wiki, das heißt eine kollaborative Plattform mit wissenschaftlichem Anspruch. Darauf entsteht eine Art Repertorium für die Drucke des 16. Jahrhunderts, das erstmalig Beschreibung der Quelle, Informationen zu den Autoren und den Standorten der Quelle, Inhaltsübersicht, historische Einordnung und weiterführende Links – etwa zu Digitalisaten – verbindet. Initiiert wurde die Plattform von Walter Behrendt (Universität Mailand-Bicocca).

Ist diese Plattform eine Möglichkeit, ein neues, umfassenderes Repertorium von (Flug-)Schriften des 16. Jahrhunderts – auf kollaborative Art – zu erstellen?

Volkssprachliche Flugschriften – Quellentyp und Methode

Ein sehr wichtiger Bestandteil meines Quellenkorpus sind volkssprachliche Flugschriften aus dem altgläubigen Lager. Flugschriften, oder in der Quellensprache „büchlein“, sind günstig hergestellte, handliche Mehrblattdrucke. Die Größe und der Seitenumfang können je nach Bindung stark variieren. Altgläubige Flugschriften scheinen im Durchschnitt länger gewesen zu sein als evangelische Flugschriften – zwischen 10 und 120 Folio-Seiten. Sie sind Massenware, wobei die Zahl der evangelischen Drucke die der altgläubigen Drucke bei weitem übersteigt und die altgläubige Flugschriftenproduktion erst nach 1520 in Schwung kommt. Diese volkssprachlichen Flugschriften richten sich in aller Regel an den niederen Klerus und den Gemeinen Mann, vor allem aus dem eigenen Lager und der großen Masse der – wie es in den Quellen heißt – „Verwirrten“ und „Verführten“, also der noch nicht eindeutig Festgelegten. Je nach Bedeutung des Autors im sozialen Feld und der Brisanz des Themas variiert die Verbreitung der Drucke. Die Inhalte stehen meist nicht für sich allein, sondern nehmen – verteidigend oder angreifend – Bezug auf vorangegangene Schriften. Sie zeichnen sich durch hohe Aktualität aus. Behandelt werden theologische Fragen (jedoch vereinfacht im Vergleich zu lateinischen Schriften und immer mit einer sehr “lebensweltlichen” Verbindung), aktuelle Ereignisse, Kriege, Veränderungen in der Religionspraxis, Wahrnehmungen des anderen Lagers, Zeitdeutungen usw. Die Nachfrage lässt sich an der Zahl der Neuauflagen einer Schrift ablesen. Häufig neu gedruckt werden bei den Altgläubigen jedoch nur wenige Schriften, mehr als fünf Neueditionen innerhalb weniger Jahre im Reich sind selten. Indizien für die Einordnung der Flugschriften liefern auch die Flugschriftenpraktiken. Bei den Altgläubigen deuten meine Quellenfunde darauf hin, dass die Drucke vor allem über Netzwerke altgläubiger Kleriker verbreitet werden. Eine einzelne Flugschrift wurde vor allem zwischen Klöstern häufig verschickt und von dort aus in Städten an den Weltklerus und interessierte Laien weitergegeben und das, wie es scheint, recht rasch. Auch altgläubige Weltgeistliche kauften mitunter große Mengen an Flugschriften und versuchten, diese weiter zu verkaufen oder zu verteilen. Ein Flugschriftenexemplar dürfte demnanch dutzende Rezipienten haben. In Klöstern (wie bei den Nürnberger Klarissen) wurden die Schriften zu den Mahlzeiten vorgelesen. In Biberach erfolgte die Lektüre durch den altgläubigen Weltgeistlichen von Pflummern wohl persönlich und still zuhause, auch mangels anderer Abnehmer. Flugschriften sind somit in ihrem Gebrauch ein eminent soziales Artefakt. Man spricht über sie, man tauscht sie, man verteilt sie. Ihr Kauf/Besitz ist ein soziales Positions-Statement in der frühen Reformation. Denn man kauft vorwiegend das, was man auch gerne liest. Im Umkehrschluss wird deutlich: Flugschriften richten sich (auch mit ihrem geschriebenen Inhalt) an ein präzises potentielles Publikum, nämlich an das (tendenzielle) eigene Lager im Glaubensstreit. Flugschriften vertiefen und bestätigen vor allem schon vorhandene Kulturen und spiegeln diese somit auch. Sie eignen sich also gut zur zeitnahen Rekonstruktion von kulturellen Aktualisierungs- und Abgrenzungsprozessen.