Am Sankt-Veits-Tag (15. Juni) findet in Leipheim – einer zur Reichsstadt Ulm gehörenden Kleinstadt im Schwäbischen Donaumoos – die traditionelle Kirchweih zu Ehren des Namenspatrons der Pfarrkirche statt. Teil des Kirchweihfests ist ein Markt, der entweder ganz oder in Teilen ein Geflügelmarkt ist und offenbar im Innenraum der Kirche stattfindet. Bisher war das kein Problem. Doch im Jahr 1529 wird der Hühnermarkt zu einem Kristallisationspunkt religiöser Differenzierung.
Widerstand gegen den Kirchweihmarkt kommt vom evangelischen Pfarrer Jakob Ritiman. Der mutmaßliche Zwinglianer – erkennbar an seiner aggressiven Ablehnung der Realpräsenz und der Transsubstantiationslehre – ergreift im Frühjahr 1529 allgemein Maßnahmen zur, wie er betont, langsamen aber zielstrebigen Ausmerzung der “Missstände” in Leipheim. Dazu gehört unter anderem das Einstellen des Glockenläutens vor Feiertagen. Mit dieser Maßnahme beginnt der Pfarrer – symbolisch wichtig – am Vorabend von Fronleichnam. Dabei trifft er wiederum auf den Widerstand seines Messmers, der diese Sache beim Bürgermeister zur Anzeige bringt. Weiterhin versucht Ritiman, das Öffnen der “tafel” in der Kirche zu unterbinden – gemeint ist vermutlich ein Retabel, das z.B. Heiligenrepräsentationen enthalten haben könnte.
Das Auftreten und die Maßnahmen Ritimans erregen die Missbilligung des Bürgermeisters, der gemeinsam mit dem Gericht und dem Ulmischen Vogt den Pfarrer befragt, ermahnt und sich anschließend wegen der Folgenlosigkeit seines mahnenden Eingreifens in einem Beschwerdebrief an die Ratsherren von Ulm wendet. Auch Ritiman wendet sich an die Ratsherren. Für den Pfarrer ist der Leipheimer Bürgermeister “ain großer bäbstler”.
Durch die Suppliken (Stadtarchiv Ulm, A Ulmensien 279, fol. 51r-54r) sind wir über die Auseinandersetzungen in Leipheim aus dem Jahr 1529 informiert. Von diesen ist die um den Hühnermarkt an Kirchweih besonders interessant. Denn daraus wird ein konfessioneller Distinktions- und Kristallisationspunkt.

Bürgermeister und Gericht erklären in ihrer Eingabe , worum sich der Hühner-Streit genau dreht:
“Zum drytten hat auch der pfarrer yetz uff zukunftigen Sannt veitz aubent und tag ain jarmarckt die kyrchen zu beschliessen und darein nemalz gaun laussen wollenn. Wie wol er darvon gestanden ist und die kyrchen offen staun laussen will, so will er doch Sant Veitz pfleger nit zugebenn und gestattenn, das sy inder kyrchen nemalz mit Sant Veitz hayltumb bestraichen und von hänen oder anders ain nemen, wie dann von alther her gescheen sey… [Wir werden] im das nit gestatten und neuwerungen laussen machen.”
Was der altgäubige Bürgermeister hier präzise anprangert, ist ist die Veränderung eines offensichtlich wichtigen Bestandteils des Kirchweihmarkts. Demnach wollte der Pfarrer die sonst zu diesem Anlass offene Kirche abschließen und den Kirchenpflegern nicht erlauben, eine in der Quelle nicht ganz klare Praktik des Bestreichens mit oder durch die Veits-Reliquie vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Zudem wolle der Pfarrer nicht gestatten, dass die Pfleger, womöglich als traditionelle Vergütung für ihren Dienst, sich ein Huhn oder anderes Geflügel nehmen. Ritiman kann diesen Plan am Ende nicht durchsetzen, wahrscheinlich aufgrund des Drucks der Bevölkerung oder zumindest eines Teils.
Der evangelische Pfarrer rechtfertigt das Vorhaben in seinem Brief an den Ulmer Rat:
“It[e]m ich hab auch mitt meinem meßmar verschafft, das er uff Sant Veittz tag die kierchen vor unnd nach, so man das wort gottes geprediget hatt, zuschliessen sol. Dann ich wöll nitt haben, das man furterhin mer ain hunermarck[t] da uffricht und also uß dem huß des herren ain kauffhuß mach…” Dass er dies nun doch zugelassen hat, beschwere sein Gewissen “größlich”.

Ritiman fokussiert sich ganz auf den Hühnermarkt in der Kirche, den er hier explizit benennt. Bürgermeister und Gericht erwähnten die Präsenz von Hühnern nur in Bezug auf die Pfleger, denen ein Huhn am St.-Veits-Tag zustehe. Die alte Praktik mit der Reliquie erwähnt wiederum Ritiman nicht, vielleicht weil sie selbstverständlicher Bestandteil des Hühnermarkts ist, vielleicht weil der Hühnermarkt in dem Gotteshaus in den Augen der zusehends evangelisch orientierten Ulmer Ratsherren besonders skandalös wirken könnte.
Kirchweihfeste mit ihren Märkten und Festivitäten zu regulieren (oder zu versuchen, sie ganz abzuschaffen) war allgemein schnell ein Ziel reformatorischer Pfarrer und Obrigkeiten. In diesem Zusammenhang geht der Leipheimer Seelsorger gegen zwei Aspekte vor, die ihm ein besonderer Dorn im Auge sein müssen.
Das Geflügel in der Kirche, zusammen mit der Heiligenfrömmigkeit, gerät nun also in den Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um die Religionskultur in der Gemeinde. Schon bei anderen Gelegenheiten haben sich Risse und punktuell divergierende Lagerbildungen in Leipheim gezeigt. Als Ritiman wie berichtet das Glockenläuten vor Feiertagen abschafft, kommt es zu Murren und Widerstand der Päpstlichen.
Der Geflügelmarkt in der Pfarrkirche zu Kirchweih provoziert erneut unterschiedliche Haltungen. Der Pfarrer und mit ihm wohl der eher evangelische Teil der Gemeinde, sind gegen diese alten Praktiken. Der Bürgemeister und das Gericht wollen, womöglich stellvertretend für andere Gemeindemitglieder, von diesem alten Brauch hingegen nicht ablassen.
So wird die Haltung zu einem Geflügelmarkt in der Kirche zu einem Moment, in dem in der oberschwäbischen Kleinstadt grundsätzlichere religiöse Haltungen und Zugehörigkeiten sichtbar und verstärkt werden. Der Raum des sozial-religiös Möglichen soll deshalb durch den Ulmer Rat neu bestimmt werden. Und bis dahin macht Geflügel Konfessionen.